Das Fotografieren und entgeltliche Verbreiten der Fotografie eines Werkes, das sich dauerhaft an einer öffentlichen Straße befindet, ist zulässig. Der Schutz aus Eigentum kann den urheberrechtlichen Schutz nicht unterlaufen.
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Das Fotografieren und entgeltliche Verbreiten der Fotografie eines Werkes, das sich dauerhaft an einer öffentlichen Straße befindet, ist zulässig. Der Schutz aus Eigentum kann den urheberrechtlichen Schutz nicht unterlaufen.