05/10 – OLG Hamm – Zellophanhülle kein Siegel

Das Widerrufsrecht ist nicht ausgeschlossen, wenn der Verbraucher die Zellophanverpackung des bestellten Artikels öffnet.

Lesen Sie mehr zu den Einzelheiten und Praxisfolgen des Urteils des OLG Hamm zur Zellophanfolie als Siegel.

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