04/45– OLG Frankfurt – Screen Scraping

Es ist wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig, fremde Websites im Wege des »Screen Scrapings« zu durchsuchen und auszulesen, wenn die Seiten keine technischen Nutzungs- oder Zugangsbeschränkungen enthalten.

Lesen Sie mehr zu dem Urteil des OLG Frankfurt, über die Zulässigkeit von Screen Scraping, in dem Beitrag von Daniel Schätzle

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