04/46 – OLG Düsseldorf – ©-Vermerk

Wird im Internet auf Spielkarten ein ©-Vermerk angebracht, wirkt dies wie Werbung mit einem Schutzrecht an den Karten. Diese Werbung ist irreführend, wenn es sich um Spielkarten handelt, die nicht der Website-Betreiber, sondern ein Dritter entworfen hat.

Volltext