02/43 – OLG Oldenburg – schulenberg.de

OLG Oldenburg vom 30.9.2003, Az. 13 U 73/03

Streiten zwei Gleichnamige um eine Domain, kann ein Freigabeanspruch nur einer Partei zugesprochen werden, die, absolut gesehen, gegenüber allen Gleichnamigen eine überragende Bekanntheit hat. Ein Rekurrieren auf das (subsidiäre) Prioritätsprinzip ist bei Zuerkennung eines Unterlassungsanspruchs nicht erforderlich, wenn der Anspruchsteller gegenüber dem Anspruchsgegner deutlich bekannter ist. Die eigene Rechtsposition des Domain-Inhabers wird abgewertet, wenn er nicht seine eigenen Interessen und ihn selbst betreffende Angaben unter der Internetadresse vertritt, sondern er anderen Rechtsträgern durch Anbringung von Hyperlinks ein Forum verschafft.

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