02/28 – BAG – results.de

Der Inhaber einer Marke kann unter anderem dann Unterlassung der Nutzung einer Internet-Domain verlangen, wenn ein Dritter ein dieser Bezeichnung ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt als Domain nutzt. Der vom Schutz des vollständigen Firmennamens abgeleitete Schutz als Unternehmenskennzeichen kann auch für einen Teil eines Firmennamens beansprucht werden.

 

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