02/27 – BGH – wetteronlin.de

Das Verwenden einer Tippfehler-Domain verstößt gegen das Verbot unlauterer Behinderung. Ein Anspruch auf Löschung liegt jedoch dann nicht vor, wenn eine rechtlich zulässige Nutzung denkbar ist. Die bloße Registrierung des Domainnamens stellt auch keine unlautere Behinderung dar.

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