02/24 – OLG Frankfurt – drogerie.de

Ein Drogistenverband kann vom Inhaber der Domain drogerie.de nicht die Unterlassung der Domain-Nutzung oder deren Löschung verlangen. Ein Unterlassungsanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung steht dem Verband selbst dann nicht zu, wenn der Domain-Inhaber eine Vielzahl von Domains besitzt, die aus beschreibenden Begriffen gebildet wurden, ohne entsprechende Internetportale zu unterhalten.

Volltext