02/12 – OLG Koblenz – Individuelle Kommunikation per E-Mail

Ist über eine im Impressum angegebene E-Mail-Adresse lediglich ein System erreichbar, dass auf Kundenanfragen ausschließlich mit einem vorformulierten Standardschreiben reagiert, genügt dies nicht den Vorgaben an ein ordnungsgemäßes Impressum. Erforderlich ist in der Regel eine individuelle Antwort. Eine Pflicht, jede eingehende E-Mail zu beantworten, besteht jedoch nicht.

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